Kinder alleine zuhause lassen

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 In jeder Familie kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem das Kind auch mal alleine gelassen wird – sei es auf dem Spielplatz oder zu Hause. Nicht selten fragen sich die Erziehungsberechtigten dann, ob es denn rechtlich überhaupt zulässig sei, die Sprösslinge alleine zu lassen? Und wenn ja: Ab welchem Alter darf der Nachwuchs unbeaufsichtigt gelassen werden, ohne dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen? Auch wenn es keine eindeutigen Antworten auf diese Fragen gibt, möchten wir in den folgenden Zeilen Anhaltspunkte nennen, nach denen sich Erziehungsberechtigte richten können.

Kinder ohne Aufsicht zuhause lassen: Was sagt der Gesetzgeber zur Aufsichtspflicht der Eltern?

Jedes Elternteil hat eine gesetzliche Aufsichtspflicht, die aber nicht aussagt, dass sie den Nachwuchs nicht alleine zuhause lassen dürfen. Vielmehr haben Eltern dafür zu sorgen, dass weder durch das Kind ein Schaden entsteht, noch dass ihm selbst etwas zustösst. Der Gesetzgeber räumt aber Kindern und Jugendlichen gleichzeitig das Recht ein, sich selbstständig entwickeln zu dürfen, sodass Mütter und Väter den Nachwuchs natürlich nicht bis zum 18. Lebensjahr rund um die Uhr bewachen müssen. Der Gesetzestext besagt, dass Erziehungsberechtigte bei der Erziehung die wachsenden Bedürfnisse und Fähigkeiten der Sprösslinge zu selbstständigem Handeln zu berücksichtigen haben. Dementsprechend dürfen Kinder durchaus zu Hause gelassen werden, insofern es die geistige Reife des Kindes zulässt. Darüber hinaus müssen im Vorfeld alle wichtigen Massnahmen getroffen werden, um mögliche Gefahren zu vermeiden, beispielsweise durch einen ungesicherten Teich im Garten oder durch die heisse Herdplatte in der Küche.

Unbeaufsichtigt können schnell Gefahrensituationen entstehen
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Hierzu ein Beispiel

Werden Streichhölzer in der Wohnung liegen gelassen, in der sich die Heranwachsenden über Nacht alleine befinden, verletzen Erziehungsberechtigte unweigerlich ihre Aufsichtspflicht. Demnach müssten sie im Falle eines Schadens womöglich selbst dafür haften. Hätten sie vor dem Verlassen der Wohnung die Streichhölzer aber versteckt, so würde keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen.

Die Erziehung eines Kindes bewegt sich rechtlich gesehen also zwischen Kontrolle und Fürsorge einerseits und dem Recht der Kleinen auf eine selbstständige Persönlichkeitsentwicklung andererseits.

Es ist deshalb nicht eindeutig geregelt, ob, ab wann und wie lange sie alleine gelassen werden dürfen und inwiefern Mütter und Väter sie ständig beaufsichtigen müssen. Allerdings muss das Kind auf keinen Fall unter der ständigen Obhut eines Elternteils stehen und darf damit auch durchaus allein zuhause bleiben, wenn dies verantwortungsvoll ist.

Kleinkinder, Grundschulkinder und Jugendliche alleine zuhause: Wie lange ist „okay“?

Die Aufsichtspflicht der Eltern wird also nicht verletzt, wenn der Nachwuchs nicht täglich zur Schule oder auf den Spielplatz begleitet wird. Gleiches gilt für das alleine bleiben. Allerdings müssen Mütter und Väter diese Entscheidungen äusserst umsichtig treffen, denn es gilt, einige Regeln einzuhalten, die sich stark aus pädagogischen Grundsätzen ableiten aber auch gleichzeitig den praktischen Rechtsprechungen folgen. Grundsätzlich gilt also: Je jünger und unselbstständiger die Sprösslinge sind, desto mehr müssen sie durch die Eltern beaufsichtigt werden.

Grundschulkinder können sich zeitweilig auch gut selbst beschäftigen
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  • Kinder unter 3 Jahren müssen stetig beaufsichtigt werden und dürfen grundsätzlich überhaupt nicht alleine zuhause bleiben. Nicht nur, dass sich die Kleinen schnell selbst in Gefahr bringen können, sondern auch die Trennungsangst ist in diesem Alter noch sehr hoch.
  • Sprösslinge zwischen 4 und 7 Jahren können auch zwischendurch mal 10 bis 30 Minuten unbeaufsichtigt zuhause gelassen werden, allerdings nach Möglichkeit nur auf sicherem Gelände bzw. in sicheren Räumlichkeiten wie der eigenen Wohnung. Werden in diesem Alter Kinder alleine zuhause gelassen, so sollte eine Erwachsene Aufsichtsperson trotzdem immer in direkter Nähe sein, um die Kinder zu beaufsichtigen, wenn es die Situation erfordert.
  • Grundschulkinder können in der Regel problemlos bis zu 2 Stunden auf Mama und Papa verzichten. Vielleicht beschäftigt man Sie in dieser Zeit mit einer netten Bastelarbeit oder stellt ihnen das liebste Kuscheltier zur Seite! Noch ältere Kinder dürfen auch über Nacht alleine bleiben, insofern sie die geistige Reife besitzen. Bei Jugendlichen ab einem Alter von 14 Jahren gibt es im Hinblick auf das Alleinlassen keinerlei Beschränkungen – weder tagsüber noch in der Nacht. Auch ein Kuscheltier oder Schnuffeltuch sollte dann nicht mehr nötig sein!

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Jugendliche und Kinder alleine zuhause lassen: Genaue Absprachen sind äusserst wichtig

Bevor Mama und Papa die Wohnung verlassen und die Tür hinter sich zuziehen, sollten sie einige Dinge im Vorfeld beachten und erledigen. Wichtig ist es natürlich, dem Nachwuchs deutlich zu sagen, dass es niemandem die Tür öffnen darf, wenn es klingeln sollte. Es ist auch entscheidend, dass die Kleinen wissen, wann Mutter oder Vater wieder zuhause sein werden und wie sie während der Abwesenheit telefonisch erreichbar sind. Zudem müssen natürlich sämtliche Gefahrenquellen ausgeschlossen werden, die eine Verletzungsgefahr bergen könnten.

Wenn Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn alleine lassen möchten, dürfen Sie nicht allein das tatsächliche Alter berücksichtigen, sondern vielmehr die geistige Reife bedenken. Darüber hinaus müssen Sie die sogenannte „Voraussehbarkeit“ schädigenden Verhaltens in Ihre Entscheidung mit einbeziehen, denn wenn Ihr Nachwuchs dazu neigt, ständig Dinge kaputt zu machen, sollten sie Ihr Kind unter Umständen lieber noch nicht unbeaufsichtigt zuhause lassen – weder am Tag noch in der Nacht.

Babysitter oder grosse Geschwister sollten auf die Kleinsten aufpassen
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Kinder von älteren Geschwistern beaufsichtigen lassen – ist das erlaubt?

Nicht selten kommen Mütter und Väter auf die Idee, die Verantwortung dem grossen Bruder oder der grossen Schwester zu übertragen, wenn die Kinder alleine zuhause sind. Im Grunde ist dies auch kein Problem, zumindest insofern die Beiden einen ausreichenden Altersabstand zueinander haben. Bei (fast) gleichaltrigen Geschwistern sollten Sie hingegen vorsichtig sein, denn hier kann es schnell zu kleinen Machtkämpfen kommen, wenn Mama und Papa die Wohnung verlassen und sich die Zwei gegenseitig beaufsichtigen. Zudem ist es möglich, dass beide gemeinsam versuchen werden, Unsinn zu machen. Ein Altersabstand von 4-5 Jahren ist also eine gute Voraussetzung.

Fazit – wann Kinder allein bleiben dürfen

Der Gesetzgeber hat keine eindeutige Regelung getroffen, die darüber entscheidet, ob, wann und wie lange der Nachwuchs alleine zuhause bleiben darf. Hier sind Mütter und Väter selbst gefragt, die nicht nur das eigentliche Alter der Nachkommen kennen, sondern auch deren grundlegendes Handeln sowie deren Charakter in Entscheidungen einbeziehen können. Keiner kennt Ihre Tochter oder Ihren Sohn so gut, wie Sie selbst es tun. Deshalb können Sie auch am besten entscheiden, wie viel Sie ihm oder ihr zutrauen können.